Holzschutzmittel im Innenraum

Holzschutzmittel sind vorwiegend chemische Zubereitungen (Biozide). Sie dienen vorbeugend oder bekämpfend dem Schutz von Holz vor holzzerstörenden oder verfärbenden Pilzen und Insekten. Die Biozide sind in Fungizide (gegen Pilze) und Insektizide unterteilt. In zu hoher Dosis, bei permanenter Belastung oder falscher Anwendung können sie auch für den Menschen giftig sein.

Es ist in Normen festgelegt, in welchen Bereichen ein chemischer Holzschutz erforderlich ist. Für die meisten Hölzer im Innenraum ist dieser unnötig und führt eher zu einer Belastung der Raumluft und des Staubes und somit zu einer gesundheitlichen Belastung der Raumnutzer.

Die bekanntesten Holzschutzmittel sind Pentachlorphenol (PCP), Lindan, DDT, Dichlofluanid.

 

Holzschutzmittel fanden in der Vergangenheit zahlreich Anwendung im Innenraum. Einige Beispiele sind: Holzvertäfelungen, Fertighäuser älteren Baujahres, Holzbalken in Dächern, Decken und Wänden.

Belastungen können aber auch von Materialien ausgehen, die in der Nähe von Holzschutzmittel belasteten Materialien gelagert wurden (Sekundärbelastung). So sind auch Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Gardinen oder Polstergarnituren, von belasteten Räumen zu nennen.

Holzvertäfelung

Auf Grund von zahlreichen massiven Gesundheitsschäden durch Holzschutzmittel begann 1984 in Frankfurt das größte Umweltstrafverfahren Deutschlands. Die Geschäftsführer einer Herstellerfirma wurden verurteilt. 1996 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof vorwiegend aus formalen Gründen aufgehoben und der Prozess neu aufgerollt.

 

Holzschutzmittel können durch belastetes Holz auch noch nach Jahrzehnten in die Raumluft abgegeben werden. Sie können mit der Entnahme von Proben und Laboranalysen nachgewiesen werden.

 

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