Infoblatt 200203 Maßnahmen bei Fäkalwasserschäden

Abwasser und Oberflächenwasser enthalten meistens Fäkalkeime. Gelangen diese in die Bausubstanz muss in Erwägung gezogen werden, dass es zu einer Kontamination mit Krankheitserregern gekommen ist. Zu den Erregern gehören zum Beispiel E. coli-Bakterien, Rota-Viren, Norwalk-Viren, Wurmeier, Protozonen, Leptospiren und viele mehr sind möglich. Es besteht somit eine infektiöse Gefährdung für die Raumnutzer.  Weiterhin entsteht unmittelbar eine Geruchsbelästigung. Und auch langfristig bleibt meist nach einer Trocknung eine Geruchsbelästigung bestehen. Eine Geruchsbelästigung ist grundsätzlich nicht zumutbar.  So wird auch in der VdS-Richtlinie 3151 „Richtlinie zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) als Sanierungsziel vorgegeben, dass keine mikrobiell bedingte Geruchsbelastung nach einer Sanierung mehr zurückbleiben soll.

 

Ist eine Durchfeuchtung der Bausubstanz über einen längeren Zeitraum vorhanden, kann sich zusätzlich ein Befall mit Schimmelpilze und Bakterien entwickeln.

 

Abhängig vom Schadensverlauf sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Nachfolgend einige Szenarien:

·         Ab- / Oberflächenwasser ist in den Fußbodenaufbau (mit Estrichdämmschicht) eingedrungen. Der Ausbau des Estrichs und der Estrichdämmschicht ist erforderlich. Durchfeuchteter Wandputz ist zu entfernen. Die verbleibende Bausubstanz ist mit einem geeigneten Biozidmittel zu behandeln.

·         Ab- / Oberflächenwasser ist in den Fußbodenaufbau (ohne Estrichdämmschicht) eingedrungen. Der Ausbau des Estrichs ist erforderlich. Ansonsten bleibt langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Geruchsbelästigung zurück. Durchfeuchteter Wandputz ist zu entfernen. Die verbleibende Bausubstanz ist mit einem geeigneten Biozidmittel zu behandeln.

·         Ab- / Oberflächenwasser ist von außen eingedrungen und hat zu einer oberflächigen Überflutung geführt. Entfernung des Wasser und Ablagerungen.  Oberflächen oder andere Einrichtungsgegenstände, mit denen das AB- / Oberflächenwasser in Berührung gekommen sein sollten, müssen auf Grund einer möglichen Kontamination mit Fäkalkeimen intensiv gereinigt und mit einem Biozidmittel behandelt werden. Falls dieses nicht möglich ist, müssen diese Gegenstände fachgerecht entsorgt werden. Sollten der Fußbodenaufbau durchfeuchtet sein, muss, wie oben beschrieben, vorgegangen werden.

·         Abschließend ist die verbleibende Bausubstanz fachgerecht zu trocknen.

 

Die zuvor genannten Maßnahmen sind einige Möglichkeiten und stellen nur eine Übersicht da. Jeder Einzelfall sollte von einem geeigneten Sachverständigen / Baubiologen bewertet und das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Bei Bedarf können auch Materialproben von Estrichdämmschicht entnommen und in einem Labor auf Schimmelpilze, Bakterien und Fäkalindikatoren analysiert werden.

Die in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen dienen einer ersten Übersicht und sind sehr stark komprimiert. Ausführlich wird auf Wasserschäden mit Fäkalkeimen in dem Informationsblatt des VDB e.V. eingegangen. Dieser befindet sich unter:  https://www.baubiologie.net/fileadmin/user_upload/pdfs/Publikationen/Informationsblaetter/Leitfaden-Faekalsch-2010_final.pdf

 

Bei allen Sanierungsarbeiten sind die Vorgaben der Biostoff-Verordnung und die berufsgenossenschaftlichen Regelwerke  zu beachten. Zu nennen sind beispielhaft: DGUV Information 201-028, TRBA 400, TRBA 500, TRGS 907, TRGS/TRBA 406, TRGS 524 und TRBA 220.

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